• Fünf Datenschutzfehler nach dem Schweizer DSG

    Fünf Datenschutzfehler nach dem Schweizer DSG

    Fünf Datenschutzfehler nach dem Schweizer DSG

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    Seit September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) – auch für Pfarreien, Kirchgemeinden und Vereine. Viele Organisationen unterschätzen dabei, wie schnell sich im Alltag Fehler einschleichen.

    Besonders häufig fehlt ein vollständiges Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten, das dokumentiert, welche Personendaten wo und wie bearbeitet werden. Auch die Datenschutzerklärung auf der Website ist oft veraltet oder unvollständig. Hinzu kommt, dass viele Organisationen mit externen Dienstleistern wie CRM-Systemen, E-Mail-Marketing-Tools oder Cloud-Anbietern arbeiten, ohne die nötigen Verträge zur Auftragsbearbeitung abzuschliessen. Ebenso wird selten geprüft, ob Daten durch genutzte Tools – etwa US-Anbieter – ins Ausland übermittelt werden und ob dafür ausreichende Schutzmassnahmen bestehen. Und schliesslich wird eine Datenschutzverletzung mit hohem Risiko nicht selten schlicht nicht an den EDÖB gemeldet, obwohl dafür eine gesetzliche Pflicht besteht.

    Die Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen: Bei vorsätzlichen Verstössen drohen Bussen bis 250’000 Franken – meist persönlich für die verantwortliche Person, nicht für die Organisation selbst.

    Wer diese fünf Punkte kennt und regelmässig überprüft, ist beim Datenschutz bereits deutlich besser aufgestellt als die meisten. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine fachliche Einschätzung – dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.



    Bildquelle: KI-generiert
  • Bilder im Internet nutzen

    Bilder im Internet nutzen

    Bilder im Internet nutzen: Diese 7 Fehler können richtig teuer werden

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    Ein passendes Bild ist schnell gefunden – und ebenso schnell auf der Website oder in den sozialen Medien veröffentlicht. Doch genau hier lauern rechtliche Fallstricke. Gerade Pfarreien, Kirchgemeinden und gemeinnützige Organisationen gehen oft davon aus, dass Bilder aus dem Internet frei verwendet werden dürfen. Das ist jedoch ein Irrtum.

    Wer Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt, riskiert Abmahnungen, Schadenersatzforderungen und unnötigen Ärger. Mit ein wenig Hintergrundwissen lassen sich die meisten Fehler jedoch leicht vermeiden.

    Die 7 Irrtümer

    „Das Bild ist im Internet – also darf ich es nutzen.“

    Der wohl häufigste Irrtum. Nur weil ein Bild über eine Suchmaschine gefunden werden kann, bedeutet das nicht, dass es frei verwendet werden darf. Jedes Foto ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.

    Stockbilder ohne Blick in die Lizenz verwenden

    Auch gekaufte oder kostenlose Stockbilder dürfen nicht automatisch überall eingesetzt werden. Manche Lizenzen schließen die Nutzung in sozialen Medien oder für bestimmte Zwecke aus. Deshalb gilt: Lizenzbedingungen immer sorgfältig lesen.

    Creative Commons falsch verwenden

    Creative-Commons-Bilder sind oft kostenlos nutzbar – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Je nach Lizenz müssen Urheber genannt, Bearbeitungen gekennzeichnet oder die Lizenz verlinkt werden. Kostenlos bedeutet also nicht automatisch frei von Bedingungen.

    Personen ohne Einwilligung veröffentlichen

    Wer Menschen erkennbar fotografiert und die Bilder veröffentlicht, benötigt in vielen Fällen deren Einwilligung. Besonders sensibel sind Fotos von Kindern. Hier sollten Pfarreien und Vereine besonders sorgfältig vorgehen.

    Eigene Fotos sind nicht automatisch unproblematisch

    Auch wenn Sie das Bild selbst aufgenommen haben, müssen Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Das Urheberrecht liegt zwar bei Ihnen, das Recht am eigenen Bild jedoch bei den abgebildeten Personen.

    Social Media wird oft unterschätzt

    Mit dem Hochladen eines Bildes auf Plattformen wie Instagram oder Facebook räumen Nutzer den Plattformen umfangreiche Nutzungsrechte ein. Nicht jede Bildlizenz erlaubt diese Form der Veröffentlichung. Deshalb sollten Sie auch hier genau prüfen, welche Rechte Sie besitzen.

    Einwilligungen nicht dokumentieren

    Eine mündliche Zustimmung kann im Streitfall schwer nachgewiesen werden. Sinnvoll ist es deshalb, Einwilligungen schriftlich oder digital zu dokumentieren und sicher aufzubewahren – insbesondere bei regelmäßig genutzten Fotos.

    Fazit

    Bildrechte wirken auf den ersten Blick kompliziert. Tatsächlich lassen sich die meisten Risiken mit einigen einfachen Grundregeln vermeiden: Nutzen Sie eigene oder korrekt lizenzierte Bilder, holen Sie Einwilligungen ein und prüfen Sie vor jeder Veröffentlichung die Nutzungsrechte.

    So schützen Sie nicht nur Ihre Organisation vor unnötigen Kosten, sondern schaffen auch Vertrauen im Umgang mit Bildern und personenbezogenen Daten.