Fünf Datenschutzfehler nach dem Schweizer DSG
Seit September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) – auch für Pfarreien, Kirchgemeinden und Vereine. Viele Organisationen unterschätzen dabei, wie schnell sich im Alltag Fehler einschleichen.
Besonders häufig fehlt ein vollständiges Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten, das dokumentiert, welche Personendaten wo und wie bearbeitet werden. Auch die Datenschutzerklärung auf der Website ist oft veraltet oder unvollständig. Hinzu kommt, dass viele Organisationen mit externen Dienstleistern wie CRM-Systemen, E-Mail-Marketing-Tools oder Cloud-Anbietern arbeiten, ohne die nötigen Verträge zur Auftragsbearbeitung abzuschliessen. Ebenso wird selten geprüft, ob Daten durch genutzte Tools – etwa US-Anbieter – ins Ausland übermittelt werden und ob dafür ausreichende Schutzmassnahmen bestehen. Und schliesslich wird eine Datenschutzverletzung mit hohem Risiko nicht selten schlicht nicht an den EDÖB gemeldet, obwohl dafür eine gesetzliche Pflicht besteht.
Die Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen: Bei vorsätzlichen Verstössen drohen Bussen bis 250’000 Franken – meist persönlich für die verantwortliche Person, nicht für die Organisation selbst.
Wer diese fünf Punkte kennt und regelmässig überprüft, ist beim Datenschutz bereits deutlich besser aufgestellt als die meisten. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine fachliche Einschätzung – dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Bildquelle: KI-generiert